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26. März 2002
Liebe Freunde,
Wie gestern versprochen, habe
ich mich nochmals über die bestehende Rechtslage erkundigt. Die besagte Notverordnung
Nr.155 der rumänischen Regierung zur Behandlung der Strassenhunde, wurde im
Wortlaut bereits in den Zeitungen veröffentlicht. Zur Ratifizierung bedarf es
noch der Lesung im Parlament (was mehrere Male auf der Tagesordnung stand und
vertagt wurde) und der Unterschrift des Staatspräsidenten.
Offiziell ist also noch immer
das Veterinäramt im Landwirtschaftsministerium zuständig, was der Bürgermeister
von Sektor 6 als "Verwaltung zur Tierüberwachung" bezeichnet. Allerdings ist
diese Behörde ein Staatsministerium und nicht dem Bürgermeisteramt
der Stadt Bukarest unterstellt.
Aus zuverlässiger Quelle
erfuhr ich, dass sich Traian BASESCU nicht
mehr mit den Hunden befasse, dass aber nun
die Bürgermeister versuchten, die Verantwortung für die Strassenhunde, die sie
ja noch nicht 100% per Erlass haben, möglichst von sich zu schieben. Das erkläre
auch die Antwort des Bürgermeisters von Sektor 6, der sich hinausredet und,
nicht ganz der Realität entsprechend, auf andere verweist.
Es herrsche Verwirrung, deshalb
sei es von Bedeutung, diese Bürgermeister zu ermutigen, bzw. zu bitten,
bei den herrenlosen Hunden korrekte Kastrationen durchzuführen, begleitet von
Impfungen und veterinärmedizinischer Versorgung.
Bis zur Rechtsverbindlichkeit
des Erlasses, hätten die Verantwortlichen nämlich freie Hand, ob sie sich für
die intelligente und humane Lösung, also für Kastrationen etc. entscheiden oder
für's brutaleTöten.
Einen guten Musterbrief in deutscher
Sprache, verfasst von ANIMAL 2000, finden Sie am Schluss.
Abschliessend habe ich noch eine
wichtige Adresse herausgefunden, wohin eine Kopie Ihrer Briefe geschickt werden
sollte, allerdings auf dem Postweg:
European Integration Department
Ministry of Agriculture
Bd, Carol 1, Nr. 24
Bucuresti
- ROMANIA - |
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Wie der Name schon sagt, ist
diese Behörde mit den Vorbereitungen zum Eintritt Rumäniens in die E.U. betraut.
Mit herzlichen Grüssen und vielen
Dank für Ihre Hilfe!
Uta Seier-Maltz / CIFAM
MUSTERBRIEF (.doc
- download)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
laut Erklärung des Präfekten
von Bukarest, Prof. Dr. Gabriel Oprea, datiert vom 18.2.2002 und Erklärung des
Vet.-Amtes vom 5.3.2002 sollen in Folge der Notverordnung Nr. 155, die in enger
Zusammenarbeit mit der Eurogroup for Animals Welfare und mit dem Einverständnis
von WSPA entstanden ist, keine Hunde mehr getötet werden, sondern die
Tiere gefangen, untersucht, geimpft, kastriert und dann an Tierfreunde übergeben
werden.
Nach meinen Informationen wurde
die Verantwortung zur Lösung des Problems streunender Hunde in Bukarest in die
Hände der Sektoren-Bürgermeister gelegt, also auch Ihrer Verantwortung unterstellt.
Jedoch sollen sich lediglich im Sektor 2 die Zustände für die Tiere verbessert
haben.
Bitte teilen Sie mir mit, wie
die Notverordnung Nr. 155, die auch den Schutz der Hunde, ihre Kastration und
tierärztliche Versorgung vorsieht, umgesetzt wird und wer dafür garantiert,
dass sie in der Praxis auch angewandt wird.
Bitte lassen Sie umgehend in
Ihrem Sektor die Durchsetzung und Einhaltung der Notverordnung Nr. 155 und die
darin geforderte Hilfe für die Hunde, auch Kastration, tierärztliche Versorgung
und Übergabe an Tierschützer zur Vermittlung in verantwortungsvolle Hände prüfen,
umsetzen und für die bisherige Nichteinhaltung und die dafür Verantwortlichen
zur Rechenschaft ziehen.
Bitte tragen Sie Sorge dafür,
dass das Töten der Hunde sofort eingestellt und unter Strafe gestellt wird.
Die Hunde müssen kastriert und tierärztlich versorgt werden. Weiterhin müssen
die Tiere in tierschützerische Obhut gegeben werden, damit diese sie in verantwortungsvolle
Hände vermitteln können. - Nur solche Maßnahmen können langfristig einer Überpopulation
der nicht gewollten Tiere entgegenwirken.
Mit freundlichem Gruß
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