Vertrag ...

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08.03.2001 ... zwischen Basescu und "Vier Pfoten"  
Vertrag zwischen:

1. Dem Bürgermeisteramt des Munizipiums Bukarest, mit Sitz in Bukarest, Boulevard Regina Elisabeta 47, Sector 5, vertreten durch Herrn Traian BASESCU, Oberbürgermeister, der untenstehend als "Munizipalität" benannt wird, einerseits

und

2. Die Internationalen Tierschutzorganisationen, wie folgt:

1. VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz - vertreten durch Herrn Helmut Dungler, Anschrift: Sechshauser 48, 1150 Wien, Österreich

2. VIER PFOTEN e.V. - vertreten durch Herrn Manfred Mohrbach (Herr Helmut Dungler) Anschrift: Große Brunnen 63a, 22763 Hamburg, Deutschland

3. VIER PFOTEN Romania - vertreten durch Herrn Amir Khalil Anschrift: Str. Olteni 8, Sector 3,Bukarest, Rumänien

4. VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, vertreten durch Herrn Stefan Weber Anschrift: Zeltweg 50, 8032, Zürich 7, Schweiz

5. Fondation Brigitte Bardot - vertreten durch Frau Brigitte Bardot die untenstehend als "Organisationen" benannt werden, andererseits.

Ab jetzt werden die beiden Vertragspartner als "Seiten" benannt beschlossen:

Das Programm wird unter dem Motto "Tierschutz bedeutet Menschenschutz" ablaufen.
Die Zusammenarbeit für die Lösung eine der wichtigsten Problemen der Stadt Bukarest wird durch ein Sterilisationsprogramm fortgesetzt. Beide Seiten akzeptieren die Lösung des Problems auf humanitärer Weise, ohne Gewaltmethoden.
Wir nehmen uns vor, durch die akzeptierten Lösungen die Rechte der Bürger zu beachten, insbesondere der jungen Generation, die keine Zeugen von mißbräuchlichen Methoden gegenüber den Tieren sein sollen, sondern sie im Sinne der Toleranz und eines zivilisierten Benehmens in der Beziehung Mensch-Tier erziehen.

Dieser Vertrag beabsichtigt nicht nur die Anzahl der Strassenhunde abzubauen, sondern auch den Bürgern die Gelegenheit geben, in einer zivilisierten Gesellschaft zu leben, indem sie in ihrer Nähe den besten Freund des Menschen, den Hund, zu haben.

Das jetzige Programm hat als Grundlage folgende Dokumente: das im September 1997 vom Oberbürgermeister unterzeichnete Programm,den Vertrag mit ASA, unterzeichnet am 19. Oktober 2000, das am 2. Februar 2001 vom Oberbürgermeister, Herrn Traian BASESCU, unterzeichnete Programm und die Programme nach europäischen Normen, im Bereich des Tierschutzes.

Art. 1

Ansprüche der Seiten

1.1. Die Ansprüche der Munizipalität
Die Munizipalität hat das Recht das Sterilisierungsprogramm zu koordinieren, die Impfung der Straßenhunde gemäß des vorliegenden Vertrags, wie auch des Vertrages vom 15. September 1997 und des Vertrages vom 19. Oktober 2000, Nr. 537, zu unternehmen.

1.2. Das Recht der Organisationen
Die Organisationen haben das Recht im Sterilisierungsprogramm sich zu implizieren, aktiv sich an die Impfung der Straßenhunde zu beteiligen, um das Problem der Straßenhunde in Bukarest zu lösen. Die nicht-regierungsgebundenen Organisationen, die Bürger der Hauptstadt und die Freiwilligen haben das Recht, die Hunde nach ihrer Sterilisierung, Impfung und Kennzeichnung aus den Hundeheimen zu holen, ohne jedwelche Kosten gegenüber der Munizipalität zu tragen. Desgleichen können Hunde gebührenfrei adoptiert werden, egal ob diese Hunde au§erhalb oder innerhalb der Wohnungen leben werden.

Beide Seiten sind damit einverstanden, innerhalb von 2 Jahren 100.000 (Hunderttausend) Hunde zu sterilisieren. Diese Hunde werden geimpft und ärztlich betreut. Sie werden gekennzeichnet, registriert und an die gleichen Orte wo sie eingefangen wurden,zurückgebracht (die Bürger und die Tierschutzorganisationen sind für die sterilisierten und zum Ort zurückgebrachten Hunde verantwortlich).
Damit die obengenannten Ziele erreicht werden, haben beide Seiten folgende Rechte und Pflichten:

 

1. Art.

Die Pflichten des Bukarester Bürgermeisteramtes

1. Freien Zugang zu den Hundeheimen der Fahrzeugen, die durch ihre Zugehörigkeit, zu diesem ablaufenden Projekt gehören.

2. Freien Zugang des Personals der "Organisationen" zu den Tierheimen.

3. Keine Gebühren von den Bürgern oder Organisationen fordern, die die Verantwortung für die sterilisierten Hunde übernehmen möchten.

4. Die Transparenz des Programms - Finanzierung, Methoden, Ergebnisse - gewähren.

5. Die Symbole der "Organisationen" werden auf alle Formulare gedruckt und in den Tierheimen sichtlich gemacht.

6. Alle Unterlagen und Arzneimittel werden nur für die Sterilisierung der Hunde benutzt.

7. Öffentliche Bekanntmachung der Tierheime in denen sich die eingefangenen Hunde befinden, die Namen der Einfänger, die Fahrkennzeichen der Autos, das Datum an dem der Hund eingefangen wurde usw.

8. Schulung des Personals, um den Tieren eine gute Behandlung zu sichern. (Die Einfänger und die Tierärzte sind für die Behandlung der Tiere verantwortlich).

9. Einführung des Programms in alle Medien.

10. Die "Organisationen" sofort über die Schwierigkeiten im Ablauf des Programms informieren.

11. Für die operierten Hunde, in der Hundeklinik Ilioara Plätze sichern.

 

2. Art.

Pflichten der "Organisationen" (VIER PFOTEN Organisation und Fondation Brigitte Bardot)

1. Einfangen

Für das Einfangen der Straßenhunde, die sterilisiert werden sollen, stellen die "Organisationen" folgendes Material zur Verfügung:

1.1. - 40 Stangen (30 lange und 10 kurze)

1.2. - Waffen und Betäubungsmittel für Hunde, diese werden nur in Sonderfällen und nur vom Fachpersonal benützt.

1.3. Personal, das sich bei der Einfangaktion zusammen mit den ASA-Angestellten beteiligt.

1.4. 3 Fahrzeuge, Fahrer, Ausrüstung für das Einfangen.

1.5. Einen Rettungswagen, Fahrer, Ausrüstung, Kostenübernahme für die Instandhaltung der Fahrzeuge.

2. Kennzeichnung

2.1. 40.000 (Vierzigtausend) Halsbänder, rot und blau, für die sterilisierten Hunde, rot für Weibchen, blau für die Rüden. Die Halsbänder werden mit 2 Heftklammern festgemacht.

2.2. 100.000 (Hunderttausend) Registriermarken für die Identifizierung der sterilisierten Straßenhunden. Auf diesen Marken wird eingetragen: Das Symbol der Vier Pfoten-Stiftung, Identifiziernummer, ASA-Initialen (Administratia pentru Supravegherea Animalelor/ Verwaltung für die Tieraufsicht).

2.3. Telefonlinie für die Eintragung der schon sterilisierten Hunde, Programm: Montag bis Freitag von 10.00 - 17.00 Uhr.

2.4. Personal für die Ausrichtung dieser Arbeit.

2.5. Informieren der Bevölkerung über dieses Kennzeichnungsprogramm.

2.6. Alle für diese Tätigkeit notwendigen Formulare und Zubehör.

3. Mobile ärztliche Hilfe

Die Mobil-Kliniken werden sich in Gebieten/Zonen mit großer Hundeanzahl aufhalten und insbesondere, die schwangeren Weibchen in Auge fassen.

3.1. 2 Mobil-Kliniken, eine befindet sich schon in Bukarest, eine andere wird in Verlauf der nächsten Monaten zur Verfügung gestellt.

3.2. Ärztliches Personal (Tierärzte und Assistenten)

3.3. Medikamente und ärztliche Instrumente

3.4. Fahrer

3.5. Registrierung der sterilisierten Hunde

3.6. Informieren der Bürger über diesen Teil des Programms

3.7. Telefonlinie

4. Registrierungsbüro

4.1. Adresse des Büros: Str. Olteni 8, Sector 3, Bucuresti

4.2. PC, PC Verbrauchsmaterial usw.

4.3. Personal

5. Zusammenarbeit mit Privatkliniken

5.1 5 Tage pro Woche werden die "Organisationen" die Hunde in Privatkliniken aus Bukarest sterilisieren lassen.

5.2. Der Transport der Hunde zu den Kliniken und zurück zu den Personen, die für diese Hunde die Verantwortung übernehmen

5.3. Medikamente5.4. Personal (Tierärzte, Assistenten, Pfleger, Registrierung)

5.5. Büro für Registrierung

6. Erziehungsprogramm

6.1. Jede zweite Woche, im 2. TV-Programm, Sonnabend zur Mittagszeit, Sendungen über Tiere

6.2. Programm für Adoptionen

6.3. Landesweite Aktion für das Adoptieren der schon sterilisierten und gekennzeichneten Hunde.

 

3. Art.

Die Pflichten beider Seiten gegenüber den Bürgern der Hauptstadt
Transparenz

1.1. Der vorliegende Vertrag tritt einmal mit seiner Unterzeichnung in
Kraft. Der erste Schritt für die Abwicklung des Vertrages ist die Vorbereitung der vollkommenen, notwendigen Logistik, dieses Vertrages.

1.2. Im ersten Monat nach der Unterzeichnung und den Beginn des Programms, wird eine Kommission aus Vertretern beider Seiten gebildet.

1.3. Diese Kommission ist verpflichtet, monatlich den Oberbürgermeister der Hauptstadt und die Presse über die Anzahl der gefangenen, sterilisierten Hunde und über die finanzielle Lage zu informieren.

1.4. Zusammenarbeit mit allen in diesem Programm mit inbegriffenen Personen.

1.5. Beide Seiten akzeptieren die Tatsache, daß dieses Programm als Ziel, den Schutz der Bürger hat.

 

4. Art.

Die Liste der Organisationen, die dieses Programm unterstützen:
Die Stiftung "Speranta", vertreten durch Frau Florina Tomescu Anschrift: Str. Vlaicu Voda 7, Ap. 74, Sector 3, Bukarest, Rumänien
Die Stiftung "In Umbra Omului", vertreten durch Frau Angela Anton Anschrift: Str. Stefan cel Mare 25, Sector 2, Bukarest, Rumänien
Die Stiftung "Amicii Animalelor", vertreten durch Frau Cristina Ochinciuc Anschrift: Soseaua Colentina 464, Sector 2, Bukarest, Rumänien
Fundatia Romana pentru Cainii Strazii (Die rumänische Stiftung für die Straßenhunde), vertreten durch Frau Tuula Mindu Anschrift: Av. Radu Beller 11, Ap. 1, Sector 1, Bukarest, Rumänien

 

5. Art.

Die Zwangslage
Die Zwangslage entlastet jeder Verantwortung die Seite, die, gemäß der rumänischen Gesetzgebung, die Zwangslage in Anspruch nimmt.

 

6. Art.

6.1. Der vorliegende Vertrag wird von der rumänischen Gesetzgebung
koordiniert, interpretiert und unterliegt dieser.

6.2. Die Seiten stimmen überein, alles mögliche zu tun, um auf dem Wege gütlicher Verständigung, die Meinungsverschiedenheiten und Streitfälle, die mit dem vorliegenden Vertrag verbunden sind, zu schlichten. Die gütliche Lösung der Konflikte wird innerhalb 30 Tagen ab dem Datum, an dem die antragstellende Seite schriftlich, die andere Seite über das aufgetauchte Problem informiert hat, unternommen.

6.3. Wenn die 30 Tage-Frist abgelaufen ist und die Seiten sich nicht einigen konnten, werden alle Verhandlungen bezüglich der Gültigkeit, Interpretation, Abwicklung und Fristablauf des vorliegenden Vertrages an die zuständigen rumänischen Instanzen weitergeleitet.

 

7. Art.

Die Dauer des Vertrages
Der vorliegende Vertrag ist 2 (zwei) Jahre ab seiner Unterzeichnung gültig und läuft am 28. Februar 2003 ab.

 

8. Art.

8.1. Jede Seite kann, durch eine schriftliche Benachrichtigung der anderen Seite, den Vertrag in folgenden Fällen kündigen:
a. im Falle jedwelcher Mißachtung der vertraglichen Bestimmungen, seitens einer der Partner, die innerhalb der 30 Tage-Frist und nach dem Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung, nicht gelöst wurde.
b. in jedwelchem vom Gesetz vorgeschriebenen Fall
8.2. Wenn die Verabschiedung Gesetzlicher - oder/und Verwaltungsnormen durch eine zuständige rumänische Behörde erfolgt und das Ziel des vorliegenden Vertrages nicht mehr erreichbar ist, verpflichten sich beide Seiten, in gemeinsamer Abstimmung, innerhalb 3 Tagen, ab dem Datum der Antragstellung über die Änderungen des vorliegenden Vertrages, die unternommen werden müssen, zu bestimmen.
Wenn die Seiten sich nicht über die Änderungen des vorliegenden Vertrags einigen, wird innerhalb 2 Wochen, ab der Antragstellung, jede Seite den vorliegenden Vertrag sofort kündigen können.

 

9. Art.

Informieren der Seiten

9.1. Die Art der Mitteilung

Jede Benachrichtigung oder Erlaubnis, Zustimmung, Vereinbarung, Genehmigung oder andere Art von Ermächtigung, die getan, gegeben oder den Seiten mitgeteilt werden soll, wird in Form eines schriftlichen Dokumentes, eines registrierten Briefes, ohne eine bestimmte Form festzulegen, unternommen.

9.2. Die Wirkung der Mitteilung

Die Mitteilung ist, im Sinne des vorliegenden Vertrags und nach Kenntnisnahme der Seiten wirksam wenn:

die Mitteilung mit Empfangsbestätigung der angeschriebenen Person übergeben wurde

die Mitteilung über Fax oder Telex an die entsprechende Nummer abgeschickt und bestätigt wurde

über Einschreibebrief nach dem Eingang der Empfangsbestätigung

 

10. Art.

Die Richtigkeit des Vertrags

10.1. Der vorliegende Vertrag ist, bezüglich der Ziele dieses Vertrags, die vollkommene Vereinbarung zwischen den Seiten.

10.2. Der vorliegende Vertrag kann in keiner Weise geändert, ergänzt, abgeändert oder interpretiert werden, außer mit der schriftlichen Zustimmung beider Seiten und von ihnen, bevollmächtigten unterzeichnungsbefugte Person.

10.3. Der vorliegende Vertrag wird nur mit der gegenseitigen Zustimmung der Seiten ver-oder abgeändert. Wenn eine der Seiten die Pflichten oder nur eine von ihnen mißachtet, ist die andere Seite berechtigt den Vertrag zu kündigen und auf eigener Verantwortung das Sterilisationsprogramm der Straßenhunde fortzusetzen.

 

11. Art.

Representationsrecht

Jede Person, die den vorliegenden Vertrag im Namen einer der Seiten ausführt, beweist und garantiert, daß sie ermächtigt wurde, diesen Vertrag auszuführen und, daß alle notwendigen Maßnahmen für die Genehmigung des Vertrages getroffen wurden.

Der vorliegende Vertrag wird in 6 Originalexemplare abgeschlossen (rumänisch, englisch, französisch, deutsch), 1 Exemplar für jede Seite.
Unterzeichnet in Bukarest, heute , den 1. März 2001

Quelle: WebSite www.vier-pfoten.at

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