| Vertrag zwischen:
1. Dem Bürgermeisteramt des Munizipiums
Bukarest, mit Sitz in Bukarest, Boulevard Regina Elisabeta 47, Sector 5, vertreten
durch Herrn Traian BASESCU, Oberbürgermeister, der untenstehend als "Munizipalität"
benannt wird, einerseits
und
2. Die Internationalen Tierschutzorganisationen,
wie folgt:
1. VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
- vertreten durch Herrn Helmut Dungler, Anschrift: Sechshauser 48, 1150 Wien,
Österreich
2. VIER PFOTEN e.V. - vertreten durch Herrn
Manfred Mohrbach (Herr Helmut Dungler) Anschrift: Große Brunnen 63a, 22763
Hamburg, Deutschland
3. VIER PFOTEN Romania - vertreten durch
Herrn Amir Khalil Anschrift: Str. Olteni 8, Sector 3,Bukarest, Rumänien
4. VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz,
vertreten durch Herrn Stefan Weber Anschrift: Zeltweg 50, 8032, Zürich 7,
Schweiz
5. Fondation Brigitte Bardot - vertreten
durch Frau Brigitte Bardot die untenstehend als "Organisationen" benannt werden,
andererseits.
Ab jetzt werden die beiden Vertragspartner
als "Seiten" benannt beschlossen:
Das Programm wird unter dem Motto "Tierschutz
bedeutet Menschenschutz" ablaufen.
Die Zusammenarbeit für die Lösung eine der wichtigsten Problemen der Stadt
Bukarest wird durch ein Sterilisationsprogramm fortgesetzt. Beide Seiten akzeptieren
die Lösung des Problems auf humanitärer Weise, ohne Gewaltmethoden.
Wir nehmen uns vor, durch die akzeptierten Lösungen die Rechte der Bürger
zu beachten, insbesondere der jungen Generation, die keine Zeugen von mißbräuchlichen
Methoden gegenüber den Tieren sein sollen, sondern sie im Sinne der Toleranz
und eines zivilisierten Benehmens in der Beziehung Mensch-Tier erziehen.
Dieser Vertrag beabsichtigt nicht nur die
Anzahl der Strassenhunde abzubauen, sondern auch den Bürgern die Gelegenheit
geben, in einer zivilisierten Gesellschaft zu leben, indem sie in ihrer Nähe
den besten Freund des Menschen, den Hund, zu haben.
Das jetzige Programm hat als Grundlage folgende
Dokumente: das im September 1997 vom Oberbürgermeister unterzeichnete Programm,den
Vertrag mit ASA, unterzeichnet am 19. Oktober 2000, das am 2. Februar 2001
vom Oberbürgermeister, Herrn Traian BASESCU, unterzeichnete Programm und die
Programme nach europäischen Normen, im Bereich des Tierschutzes.
Art. 1
Ansprüche der Seiten
1.1. Die Ansprüche der Munizipalität
Die Munizipalität hat das Recht das Sterilisierungsprogramm zu koordinieren,
die Impfung der Straßenhunde gemäß des vorliegenden Vertrags, wie auch des
Vertrages vom 15. September 1997 und des Vertrages vom 19. Oktober 2000, Nr.
537, zu unternehmen.
1.2. Das Recht der Organisationen
Die Organisationen haben das Recht im Sterilisierungsprogramm sich zu implizieren,
aktiv sich an die Impfung der Straßenhunde zu beteiligen, um das Problem der
Straßenhunde in Bukarest zu lösen. Die nicht-regierungsgebundenen Organisationen,
die Bürger der Hauptstadt und die Freiwilligen haben das Recht, die Hunde
nach ihrer Sterilisierung, Impfung und Kennzeichnung aus den Hundeheimen zu
holen, ohne jedwelche Kosten gegenüber der Munizipalität zu tragen. Desgleichen
können Hunde gebührenfrei adoptiert werden, egal ob diese Hunde au§erhalb
oder innerhalb der Wohnungen leben werden.
Beide Seiten sind damit einverstanden, innerhalb
von 2 Jahren 100.000 (Hunderttausend) Hunde zu sterilisieren. Diese Hunde
werden geimpft und ärztlich betreut. Sie werden gekennzeichnet, registriert
und an die gleichen Orte wo sie eingefangen wurden,zurückgebracht (die Bürger
und die Tierschutzorganisationen sind für die sterilisierten und zum Ort zurückgebrachten
Hunde verantwortlich).
Damit die obengenannten Ziele erreicht werden, haben beide Seiten folgende
Rechte und Pflichten:
1. Art.
Die Pflichten des Bukarester Bürgermeisteramtes
1. Freien Zugang zu den Hundeheimen der
Fahrzeugen, die durch ihre Zugehörigkeit, zu diesem ablaufenden Projekt gehören.
2. Freien Zugang des Personals der "Organisationen"
zu den Tierheimen.
3. Keine Gebühren von den Bürgern oder Organisationen
fordern, die die Verantwortung für die sterilisierten Hunde übernehmen möchten.
4. Die Transparenz des Programms - Finanzierung,
Methoden, Ergebnisse - gewähren.
5. Die Symbole der "Organisationen" werden
auf alle Formulare gedruckt und in den Tierheimen sichtlich gemacht.
6. Alle Unterlagen und Arzneimittel werden
nur für die Sterilisierung der Hunde benutzt.
7. Öffentliche Bekanntmachung der Tierheime
in denen sich die eingefangenen Hunde befinden, die Namen der Einfänger, die
Fahrkennzeichen der Autos, das Datum an dem der Hund eingefangen wurde usw.
8. Schulung des Personals, um den Tieren
eine gute Behandlung zu sichern. (Die Einfänger und die Tierärzte sind für
die Behandlung der Tiere verantwortlich).
9. Einführung des Programms in alle Medien.
10. Die "Organisationen" sofort über die
Schwierigkeiten im Ablauf des Programms informieren.
11. Für die operierten Hunde, in der Hundeklinik
Ilioara Plätze sichern.
2. Art.
Pflichten der "Organisationen" (VIER PFOTEN
Organisation und Fondation Brigitte Bardot)
1. Einfangen
Für das Einfangen der Straßenhunde, die
sterilisiert werden sollen, stellen die "Organisationen" folgendes Material
zur Verfügung:
1.1. - 40 Stangen (30 lange und 10 kurze)
1.2. - Waffen und Betäubungsmittel für Hunde,
diese werden nur in Sonderfällen und nur vom Fachpersonal benützt.
1.3. Personal, das sich bei der Einfangaktion
zusammen mit den ASA-Angestellten beteiligt.
1.4. 3 Fahrzeuge, Fahrer, Ausrüstung für
das Einfangen.
1.5. Einen Rettungswagen, Fahrer, Ausrüstung,
Kostenübernahme für die Instandhaltung der Fahrzeuge.
2. Kennzeichnung
2.1. 40.000 (Vierzigtausend) Halsbänder,
rot und blau, für die sterilisierten Hunde, rot für Weibchen, blau für die
Rüden. Die Halsbänder werden mit 2 Heftklammern festgemacht.
2.2. 100.000 (Hunderttausend) Registriermarken
für die Identifizierung der sterilisierten Straßenhunden. Auf diesen Marken
wird eingetragen: Das Symbol der Vier Pfoten-Stiftung, Identifiziernummer,
ASA-Initialen (Administratia pentru Supravegherea Animalelor/ Verwaltung für
die Tieraufsicht).
2.3. Telefonlinie für die Eintragung der
schon sterilisierten Hunde, Programm: Montag bis Freitag von 10.00 - 17.00
Uhr.
2.4. Personal für die Ausrichtung dieser
Arbeit.
2.5. Informieren der Bevölkerung über dieses
Kennzeichnungsprogramm.
2.6. Alle für diese Tätigkeit notwendigen
Formulare und Zubehör.
3. Mobile ärztliche Hilfe
Die Mobil-Kliniken werden sich in Gebieten/Zonen
mit großer Hundeanzahl aufhalten und insbesondere, die schwangeren Weibchen
in Auge fassen.
3.1. 2 Mobil-Kliniken, eine befindet sich
schon in Bukarest, eine andere wird in Verlauf der nächsten Monaten zur Verfügung
gestellt.
3.2. Ärztliches Personal (Tierärzte und
Assistenten)
3.3. Medikamente und ärztliche Instrumente
3.4. Fahrer
3.5. Registrierung der sterilisierten Hunde
3.6. Informieren der Bürger über diesen
Teil des Programms
3.7. Telefonlinie
4. Registrierungsbüro
4.1. Adresse des Büros: Str. Olteni 8, Sector
3, Bucuresti
4.2. PC, PC Verbrauchsmaterial usw.
4.3. Personal
5. Zusammenarbeit mit Privatkliniken
5.1 5 Tage pro Woche werden die "Organisationen"
die Hunde in Privatkliniken aus
Bukarest sterilisieren lassen.
5.2. Der Transport der Hunde zu den Kliniken
und zurück zu den Personen, die für diese Hunde die Verantwortung übernehmen
5.3. Medikamente5.4. Personal (Tierärzte,
Assistenten, Pfleger, Registrierung)
5.5. Büro für Registrierung
6. Erziehungsprogramm
6.1. Jede zweite Woche, im 2. TV-Programm,
Sonnabend zur Mittagszeit, Sendungen über Tiere
6.2. Programm für Adoptionen
6.3. Landesweite Aktion für das Adoptieren
der schon sterilisierten und gekennzeichneten Hunde.
3. Art.
Die Pflichten beider Seiten gegenüber den
Bürgern der Hauptstadt
Transparenz
1.1. Der vorliegende Vertrag tritt einmal
mit seiner Unterzeichnung in
Kraft. Der erste Schritt für die Abwicklung des Vertrages ist die Vorbereitung
der vollkommenen, notwendigen Logistik, dieses Vertrages.
1.2. Im ersten Monat nach der Unterzeichnung
und den Beginn des Programms, wird eine Kommission aus Vertretern beider Seiten
gebildet.
1.3. Diese Kommission ist verpflichtet,
monatlich den Oberbürgermeister der Hauptstadt und die Presse über die Anzahl
der gefangenen, sterilisierten Hunde und über die finanzielle Lage zu informieren.
1.4. Zusammenarbeit mit allen in diesem
Programm mit inbegriffenen Personen.
1.5. Beide Seiten akzeptieren die Tatsache,
daß dieses Programm als Ziel, den Schutz der Bürger hat.
4. Art.
Die Liste der Organisationen, die dieses
Programm unterstützen:
Die Stiftung "Speranta", vertreten durch Frau Florina Tomescu Anschrift: Str.
Vlaicu Voda 7, Ap. 74, Sector 3, Bukarest, Rumänien
Die Stiftung "In Umbra Omului", vertreten durch Frau Angela Anton Anschrift:
Str. Stefan cel Mare 25, Sector 2, Bukarest, Rumänien
Die Stiftung "Amicii Animalelor", vertreten durch Frau Cristina Ochinciuc
Anschrift: Soseaua Colentina 464, Sector 2, Bukarest, Rumänien
Fundatia Romana pentru Cainii Strazii (Die rumänische Stiftung für die Straßenhunde),
vertreten durch Frau Tuula Mindu Anschrift: Av. Radu Beller 11, Ap. 1, Sector
1, Bukarest, Rumänien
5. Art.
Die Zwangslage
Die Zwangslage entlastet jeder Verantwortung die Seite, die, gemäß der rumänischen
Gesetzgebung, die Zwangslage in Anspruch nimmt.
6. Art.
6.1. Der vorliegende Vertrag wird von der
rumänischen Gesetzgebung
koordiniert, interpretiert und unterliegt dieser.
6.2. Die Seiten stimmen überein, alles mögliche
zu tun, um auf dem Wege gütlicher Verständigung, die Meinungsverschiedenheiten
und Streitfälle, die mit dem vorliegenden Vertrag verbunden sind, zu schlichten.
Die gütliche Lösung der Konflikte wird innerhalb 30 Tagen ab dem Datum, an
dem die antragstellende Seite schriftlich, die andere Seite über das aufgetauchte
Problem informiert hat, unternommen.
6.3. Wenn die 30 Tage-Frist abgelaufen ist
und die Seiten sich nicht einigen konnten, werden alle Verhandlungen bezüglich
der Gültigkeit, Interpretation, Abwicklung und Fristablauf des vorliegenden
Vertrages an die zuständigen rumänischen Instanzen weitergeleitet.
7. Art.
Die Dauer des Vertrages
Der vorliegende Vertrag ist 2 (zwei) Jahre ab seiner Unterzeichnung gültig
und läuft am 28. Februar 2003 ab.
8. Art.
8.1. Jede Seite kann, durch eine schriftliche
Benachrichtigung der anderen Seite, den Vertrag in folgenden Fällen kündigen:
a. im Falle jedwelcher Mißachtung der vertraglichen Bestimmungen, seitens
einer der Partner, die innerhalb der 30 Tage-Frist und nach dem Erhalt der
schriftlichen Benachrichtigung, nicht gelöst wurde.
b. in jedwelchem vom Gesetz vorgeschriebenen Fall
8.2. Wenn die Verabschiedung Gesetzlicher - oder/und Verwaltungsnormen durch
eine zuständige rumänische Behörde erfolgt und das Ziel des vorliegenden Vertrages
nicht mehr erreichbar ist, verpflichten sich beide Seiten, in gemeinsamer
Abstimmung, innerhalb 3 Tagen, ab dem Datum der Antragstellung über die Änderungen
des vorliegenden Vertrages, die unternommen werden müssen, zu bestimmen.
Wenn die Seiten sich nicht über die Änderungen des vorliegenden Vertrags einigen,
wird innerhalb 2 Wochen, ab der Antragstellung, jede Seite den vorliegenden
Vertrag sofort kündigen können.
9. Art.
Informieren der Seiten
9.1. Die Art der Mitteilung
Jede Benachrichtigung oder Erlaubnis, Zustimmung,
Vereinbarung, Genehmigung oder andere Art von Ermächtigung, die getan, gegeben
oder den Seiten mitgeteilt werden soll, wird in Form eines schriftlichen Dokumentes,
eines registrierten Briefes, ohne eine bestimmte Form festzulegen, unternommen.
9.2. Die Wirkung der Mitteilung
Die Mitteilung ist, im Sinne des vorliegenden
Vertrags und nach Kenntnisnahme der Seiten wirksam wenn:
die Mitteilung mit Empfangsbestätigung der
angeschriebenen Person übergeben wurde
die Mitteilung über Fax oder Telex an die
entsprechende Nummer abgeschickt und bestätigt wurde
über Einschreibebrief nach dem Eingang der
Empfangsbestätigung
10. Art.
Die Richtigkeit des Vertrags
10.1. Der vorliegende Vertrag ist, bezüglich
der Ziele dieses Vertrags, die vollkommene Vereinbarung zwischen den Seiten.
10.2. Der vorliegende Vertrag kann in keiner
Weise geändert, ergänzt, abgeändert oder interpretiert werden, außer mit der
schriftlichen Zustimmung beider Seiten und von ihnen, bevollmächtigten unterzeichnungsbefugte
Person.
10.3. Der vorliegende Vertrag wird nur mit
der gegenseitigen Zustimmung der Seiten ver-oder abgeändert. Wenn eine der
Seiten die Pflichten oder nur eine von ihnen mißachtet, ist die andere Seite
berechtigt den Vertrag zu kündigen und auf eigener Verantwortung das Sterilisationsprogramm
der Straßenhunde fortzusetzen.
11. Art.
Representationsrecht
Jede Person, die den vorliegenden Vertrag
im Namen einer der Seiten ausführt, beweist und garantiert, daß sie ermächtigt
wurde, diesen Vertrag auszuführen und, daß alle notwendigen Maßnahmen für
die Genehmigung des Vertrages getroffen wurden.
Der vorliegende Vertrag wird in 6 Originalexemplare
abgeschlossen (rumänisch, englisch, französisch, deutsch), 1 Exemplar für
jede Seite.
Unterzeichnet in Bukarest, heute , den 1. März 2001
Quelle: WebSite www.vier-pfoten.at
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